Antwort 31.01.2023 von Ingrid Nestle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für die Fälle, in denen diese Kostenentwicklung nicht zu stemmen ist, steht über die Härtefallregel Unterstützung bereit.
Für die Fälle, in denen diese Kostenentwicklung nicht zu stemmen ist, steht über die Härtefallregel Unterstützung bereit.
leider haben wir noch keine neuen Informationen vom Bund wann und wo der Zuschuss beantragt werden kann. Wir rechnen im Frühjahr mit weiteren Informationen hierzu.
Sobald die Einigung vorliegt, sind die einzelnen Bundesländer dafür zuständig die Vereinbarung umzusetzen, damit die betroffenen Bürgerinnen und Bürgern schnell an ihre Zuschüsse kommen.
Die Anträge können seit dieser Woche (8.5.) bis zum 20.10.23 gestellt werden. Sie finden ausführliche Informationen dazu auf der Homepage des TMUEN.