(...) Die Infrastrukturgesellschaft soll die Einnahmen aus der LKW-Maut und der Infrastrukturabgabe für eine effiziente Finanzierung der Infrastruktur erhalten. Schrittweise wird es dann zu einer vollständigen Nutzerfinanzierung der Bundesautobahnen kommen, um den Nutzern ein leistungsfähiges Fernstraßennetz zur Verfügung zu stellen. (...)
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(...) Ihre Frage bezieht sich auf die Umgestaltung des Grundgesetzes. Kern der Neuordnung ist ein verändertes System des Finanzausgleichs unter den Ländern und eine Entlastung der starken Länder durch den Bund. Bisher wurde die vom Grundgesetz verlangte finanzielle Solidarität der Länder untereinander zweistufig geregelt: über die Verteilung des Umsatzsteueranteils und über Abflüsse aus den Etats der "Zahlerländer" an die mit schwächeren Steuereinnahmen (Länderfinanzausgleich). (...)
(...) Die Infrastrukturgesellschaft soll die bislang durch die Bundesländer im Auftrag des Bundes durchgeführten Aufgaben zur Planung, Bau und Betrieb der Autobahnen übernehmen. Dabei ist sichergestellt, dass die neue Infrastrukturgesellschaft vollständig im Eigentum des Bundes verbleibt, in der Rechtsform einer GmbH. Sowohl im Grundgesetz als auch in den Begleitgesetzen ist festgehalten, dass sich Dritte an der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften nicht beteiligen können, auch nicht mittelbar. (...)
(...) Ich erkenne an, dass etliche Schranken ins Grundgesetz eingebaut wurden, die festschreiben, dass sowohl die Straßen als auch die Gesellschaft und Tochtergesellschaften Eigentum des Bundes sind und bleiben. Dennoch bin ich der Auffassung, dass nicht alle Hintertürchen geschlossen werden konnten. (...)
(...) die Grünen und ich stimmen mit Ihnen überein. Die Autobahnen gehören in den Bundesbesitz und daran sollte auch kein noch so kleiner Zweifel aufkommen. (...)