(...) Natürlich kann man zudem davon ausgehen, dass durch das Sperren die Hemmschwelle wieder erhöht wird. Da auch die Löschung von Seiten mit entsprechendem Inhalt vollzogen werden wird, kann man auch von einer Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet ausgehen. Um außerdem sicherzustellen, dass dieses Gesetz den erwünschten Erfolg bringt, wird nach zwei Jahren eine Evaluierung vorgenommen. (...)
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(...) Danach gibt es im Wesentlichen zwei verschiedene Gruppen von Nutzern. Eine kleinere Gruppe nutzt das Internet manipulativ, um Kontakt zu Kindern oder Jugendlichen herzustellen und mit der direkten Absicht, tatsächlich sexuelle Handlungen durchzuführen. (...)
Sehr geehrter Herr Richter,
(...) Das von Ihnen angesprochene Gesetz ist nur eine Maßnahme gegen Kinderpornografie. Mir ist bewusst, dass allein dadurch dieses abscheuliche System nicht zum Einsturz gebracht werden kann. (...)
(...) Von den geplanten Sperrungen können auch legale Internetseiten erfaßt sein, wie die Bundesregierung selbst einräumt. Betroffen von der Sperrung von Internetseiten sind die Telekommunikationsfreiheit, die Informations- und Meinungsfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit. Selbstverständlich schützen die Grundrechte nicht rechtswidriges Verhalten. (...)