Wir gehen nun in den parlamentarischen Prozess und nach neuesten Informationen aus dem Bundesinnenministerium soll die Staatsangehörigkeitsreform - und damit die doppelte Staatsangehörigkeit - rund um den April 2024 in Kraft treten.
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Die Mehrfachstaatsangehörigkeit wird für alle Menschen möglich sein.
Nach neuesten Informationen des Bundesinnenministeriums ist es geplant, dass die Staatsangehörigkeitsreform zu April 2024 in Kraft treten soll.
Bis zum Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform sind doppelte Staatsangehörigkeiten in der Regel nicht vorgesehen. Entsprechend verlieren bis dahin Deutsche bei Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit ihre alte Staatsangehörigkeit.
Die doppelte Staatsangehörigkeit wird für alle möglich sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob neben der deutschen eine Staatsbürgerschaft aus Syrien, der Türkei, Senegal oder eben Kosovo vorliegt.
Wenn Sie aber die Voraussetzungen für eine reguläre Einbürgerung erfüllen, kann die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt und bei Einbürgerung die jetzige Staatsbürgerschaft behalten werden.