
Bis zum Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform sind doppelte Staatsangehörigkeiten in der Regel nicht vorgesehen. Entsprechend verlieren bis dahin Deutsche bei Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit ihre alte Staatsangehörigkeit.
Bis zum Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform sind doppelte Staatsangehörigkeiten in der Regel nicht vorgesehen. Entsprechend verlieren bis dahin Deutsche bei Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit ihre alte Staatsangehörigkeit.
Die doppelte Staatsangehörigkeit wird für alle möglich sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob neben der deutschen eine Staatsbürgerschaft aus Syrien, der Türkei, Senegal oder eben Kosovo vorliegt.
Wenn Sie aber die Voraussetzungen für eine reguläre Einbürgerung erfüllen, kann die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt und bei Einbürgerung die jetzige Staatsbürgerschaft behalten werden.
Wenden Sie sich gerne an eine Migrationsberatungsstelle für Erwachsene in Ihrer Kommune. Dort werden weitere Fragen zu Ihrem konkreten Fall beantwortet.
Wir werden diese Arbeit mit Priorität im 4. Quartal angehen - ich kann Ihnen aber noch keinen Zeitpunkt des Inkrafttretens versprechen.
Ja, mit der Staatsangehörigkeitsreform werden doppelte Staatsangehörigkeiten generell ermöglicht