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Hakan Demir
Antwort 06.09.2023 von Hakan Demir SPD

Wir gehen nun in den parlamentarischen Prozess und nach neuesten Informationen aus dem Bundesinnenministerium soll die Staatsangehörigkeitsreform - und damit die doppelte Staatsangehörigkeit - rund um den April 2024 in Kraft treten.

Hakan Demir
Antwort 02.09.2023 von Hakan Demir SPD

Die Mehrfachstaatsangehörigkeit wird für alle Menschen möglich sein.

Hakan Demir
Antwort 02.09.2023 von Hakan Demir SPD

Nach neuesten Informationen des Bundesinnenministeriums ist es geplant, dass die Staatsangehörigkeitsreform zu April 2024 in Kraft treten soll.

Hakan Demir
Antwort 29.08.2023 von Hakan Demir SPD

Bis zum Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform sind doppelte Staatsangehörigkeiten in der Regel nicht vorgesehen. Entsprechend verlieren bis dahin Deutsche bei Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit ihre alte Staatsangehörigkeit.

Hakan Demir
Antwort 29.08.2023 von Hakan Demir SPD

Die doppelte Staatsangehörigkeit wird für alle möglich sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob neben der deutschen eine Staatsbürgerschaft aus Syrien, der Türkei, Senegal oder eben Kosovo vorliegt.

Hakan Demir
Antwort 28.08.2023 von Hakan Demir SPD

Wenn Sie aber die Voraussetzungen für eine reguläre Einbürgerung erfüllen, kann die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt und bei Einbürgerung die jetzige Staatsbürgerschaft behalten werden.