
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de


Das Bürgergeld ist eine existenzsichernde Leistung der Solidargemeinschaft. Die Solidargemeinschaft darf nicht mit dem Leistungsbezug von Personen belastet wird, bei denen von einer Eigenleistungsfähigkeit ausgegangen werden kann.

Auch mit diesen Beschlüssen bleibt das Bürgergeld eine Leistung für die Menschen, die in Not geraten und erwerbsfähig und hilfebedürftig sind – und ihre Familien.


Wer Bürgergeld bezieht, muss daher jedes zumutbare Job-Angebot annehmen.

Wichtig ist: Die Leitideen des Bürgergeldes bleiben bestehen! Es richtet sich unverändert an erwerbsfähige Menschen (und deren Familien), die Hilfe wirklich brauchen. Das Bürgergeld bleibt eine verlässliche Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts. Die Jobcenter unterstützen auch weiterhin aktiv Menschen, um sie aus der Bedürftigkeit in Arbeit zu bringen.