Antwort 20.04.2022 von Christian Ehler CDU
Doch eine solche Verallgemeinerung, die Festsetzung eines Regelfalls durch den Gesetzgeber, würde missachten, dass bei allen Abwägungen doch das Wohl des Kindes ausschlaggebend sein muss.
Doch eine solche Verallgemeinerung, die Festsetzung eines Regelfalls durch den Gesetzgeber, würde missachten, dass bei allen Abwägungen doch das Wohl des Kindes ausschlaggebend sein muss.
Eine Sensibilisierung der Gesellschaft für die Folgen solchen Verhaltens ist der erste wichtige Schritt.
Gerne können Sie meine Positionen zu aktuellen Themen und Fragestellungen auf meiner Internetseite (www.jens-koeppen.de) nachlesen.
Ich bin mir sicher, dass alle Gerichte und Jugendämter versuchen das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen.
Bei einer Trennung der Eltern ist es uns ein Anliegen, dass das Wohl des Kindes im besonderen Maße berücksichtigt wird und im Vordergrund steht.