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Die CSU im Bundestag hat sich geschlossen dazu entschieden, dem Gruppenantrag zur Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD nicht beizutreten, da wir den Versuch eines Verbots der AfD zum jetzigen Zeitpunkt für juristisch nicht erfolgversprechend und politisch kontraproduktiv einschätzen.
Rückblickend auf die beiden gescheiterten NPD-Verbotsverfahren bin ich skeptisch, dass ein solches Verfahren gegen die AfD erfolgreich wäre.
Ihre Besorgnis der AfD gegenüber kann ich nachvollziehen. Dennoch sieht meine Fraktion nach intensiver Abwägung der rechtlichen und politischen Argumente derzeit keine ausreichende Grundlage für ein erfolgreiches Verbotsverfahren.