
Nein. Wir müssen uns mit den - oft tatsächlich verfassungswidrigen - Haltungen inhaltlich auseinandersetzen und klarmachen, dass AfD-Stimmen verlorene sind.
Nein. Wir müssen uns mit den - oft tatsächlich verfassungswidrigen - Haltungen inhaltlich auseinandersetzen und klarmachen, dass AfD-Stimmen verlorene sind.
Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hat im Sommer 2022 die Beobachtung der AfD aufgenommen, um aufzuklären, ob und inwieweit die AfD als Gesamtpartei verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt.
Prinzipiell kann ich Ihren Wunsch nach einer Prüfung eines Verbots der Partei AfD verstehen und nachvollziehen. Allerdings gilt es dabei zwei Punkte zu berücksichtigen.
Auch bei kritischer Betrachtung der Entwicklungen innerhalb der AfD sehe ich diese Voraussetzungen derzeit nicht gegeben
Den Antrag auf ein Parteienverbot können verschiedene Institutionen stellen: die Bundesregierung, Vertreter des Bundesrates (der Vertretung der Bundesländer), der Bundestag oder der Bundespräsident. In der Regel wird die Bundesregierung den Antrag stellen.