Frage von Dietmar A. • 08.07.2024

Antwort von Reinhard Houben FDP • 17.07.2024
Aus dem Lieferkettengesetz ergibt sich kein Bezug zur Arbeit von freiberuflichen Übersetzern.
Aus dem Lieferkettengesetz ergibt sich kein Bezug zur Arbeit von freiberuflichen Übersetzern.
Die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zielen hauptsächlich auf die Einhaltung menschenrechtlicher und umweltrechtlicher Standards entlang der Lieferkette ab, nicht direkt auf spezifische Branchenpraktiken wie die Preisgestaltung im Übersetzungssektor.
Die schnelle Entwicklung und der Zunehmende Einsatz von KI hat viele Branchen beeinflusst. Dies hat in vielen Fällen, wie dem Ihren, konkrete Auswirkungen und kann zu direkten Einkommenseinbußen führen.
Unsere Verfassung nimmt uns in die Pflicht: Der Tierschutz ist im Grundgesetz als Staatsziel verankert.