(...) Die Verabschiedung des Gesetzentwurfes „Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ erfolgte hingegen durch eine einfache Abstimmung, an der ich leider nicht teilnehmen konnte, da ich zeitgleich Besucher aus meinem Wahlkreis in Berlin willkommen geheißen habe. Eine Verschiebung dieses Termins war leider ebenfalls nicht möglich, da die Tagesordnung der Sitzung vom Freitag, dem 30.06.2017 erst am Mittwochabend bekannt wurde und zudem nicht sicher war, ob der zeitlich vor dem Tagesordnungspunkt "NetzDG" liegende Gesetzentwurf zur "Ehe für Alle" überhaupt mit Mehrheit auf die Tagesordnung kommen würde (hierzu gab es am Freitagmorgen noch eine Geschäftsordnungsdebatte). (...)
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(...) Bei der Abstimmung über die sogenannte "Ehe für alle" am 30. Juni handelte es sich um eine namentliche Abstimmung, bei der jeder Abgeordnete seine Stimmkarte persönlich im Plenarsaal in dafür vorgesehene Urnen werfen muss. (...)
(...) Er gehört zu den unverrückbaren Werten einer offenen, freiheitlichen Gesellschaft. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ändert daran nichts. Wo aber die weiten Grenzen der Meinungsfreiheit durch Hetze, Hass und Aufrufe zu Straftaten überschritten werden, muss der Staat aktiv werden. (...)
(...) Das Recht auf Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut und schützt den offenen Diskurs in einer lebendigen Demokratie. Aber: Die Meinungsfreiheit endet da, wo das Strafrecht beginnt. Für strafbare Hetze, Verunglimpfung oder Verleumdung darf in den sozialen Netzwerken genauso wenig Platz sein, wie auf der Straße. (...)