Frage von Claus S. • 03.07.2017

Antwort ausstehend von Jörg Geerlings CDU
(...) Er gehört zu den unverrückbaren Werten einer offenen, freiheitlichen Gesellschaft. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ändert daran nichts. Wo aber die weiten Grenzen der Meinungsfreiheit durch Hetze, Hass und Aufrufe zu Straftaten überschritten werden, muss der Staat aktiv werden. (...)
(...) Das Recht auf Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut und schützt den offenen Diskurs in einer lebendigen Demokratie. Aber: Die Meinungsfreiheit endet da, wo das Strafrecht beginnt. Für strafbare Hetze, Verunglimpfung oder Verleumdung darf in den sozialen Netzwerken genauso wenig Platz sein, wie auf der Straße. (...)