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(...) Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages hat mich darauf hingewiesen, dass er Ihnen jüngst in einem Schreiben den aktuellen Sachstand mitgeteilt habe. Insbesondere weist der Wehrbeauftragte darauf hin, dass Wehrpflichtige die Möglichkeit haben, ein Attest eines Arztes oder einer Ärztin ihres Vertrauens vorzulegen, um die musterungsärztliche Untersuchung in der sonst üblichen Form zu vermeiden. Außerdem könne der zu Musternde die Untersuchung durch eine gleichgeschlechtliche Person fordern, die bei Kapazitätsmangel der Bundeswehrärzte durch eine in ziviler Praxis niedergelassene ärztliche Person durchgeführt werden könne. (...)

(...) Am ausnahmslosen Verbot der Todesstrafe in Deutschland ändern auch die von Ihnen zitierten Erläuterungen zur Grundrechtecharta aus folgenden Gründen nichts. (...)


Sehr geehrter Herr Jakob,