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Gisela Piltz
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Frage von Tim G. •

Frage an Gisela Piltz von Tim G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Piltz,

sollten die Bundesministerien Daten darüber, welcher Bürger wann Zugang zu welchen amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesestz beantragt hat, über einen längeren Zeitraum speichern und untereinander austauschen? Oder sollten diese Daten besser unmittelbar oder kurze Zeit nach Abschluss des Verfahrens und Eingang der Bearbeitungsgebühr aus den Computern der Ministerien gelöscht werden?

Mich würde Ihre Meinung dazu sehr interessieren.
Mit freundlichen Grüßen
Tim Gerber

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Gerber,

haben Sie besten Dank für Ihre Anfrage.

Zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage kennt das Informationsfreiheitsgesetz keine ausdrückliche Regelung.

Aus der Perspektive der Behörde kann es durchaus angezeigt sein, im Falle der Ablehnung eines Auskunftsersuchens den Vorgang jedenfalls bis zum Ablauf der Frist eines etwa zu erwartenden Widerspruch- oder Klageverfahrens aufzubewahren. Sofern die bei den eingebundenen Behörden gespeicherten Daten nach Ablauf dieser Frist pseudonymisiert werden, um hierdurch beispielsweise die Häufigkeit bestimmter Anfragen abbilden zu können, wäre auch dies datenschutzrechtlich unproblematisch.

Indes bleibt aus meiner Sicht für eine Speicherung unveränderter personenbezogener Daten über die genannten Zeitpunkte hinaus kein Raum. Der voraussetzungslose Anspruch der Bürgerinnen und Bürger nach dem IFG (Bund) auf Erteilung von Auskünften würde durch eine hierdurch bedingte und nicht erforderliche Speicherung von personenbezogenen Daten des Auskunftsersuchenden geradezu ad absurdum geführt. Auch das teilweise vorgetragene Argument, eine Speicherung sei nötig, um querulatorische Anfragen besser identifizieren zu können, verfängt in diesem Zusammenhang nicht. Soweit ersichtlich spielen solche Anfragen in der Praxis so gut wie keine Rolle. Um der Vorgabe des Bundesdatenschutzgesetzes nach Datensparsamkeit Rechnung zu tragen, ist eine Speicherung von Daten außerhalb des erforderlichen Rahmens deshalb nicht angezeigt.

Ich werde Ihre Anfrage zum Anlass nehmen, den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zu dieser Problemstellung zu befragen.

Mit freundlichen Grüßen
Gisela Piltz