(...) Der in Rheinland-Pfalz beschrittene Weg der Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen beim Ausbau von öffentlichen Verkehrsanlagen ist eine faire Lastenteilung zwischen Land, Kommunen und Anliegern. (...)
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(...) Die Kommunen in Niedersachsen sollen, in den von der Rechtsprechung gesetzten Grenzen, ihr Abgabenrecht weitgehend frei und nach ihren eigenen Bedürfnissen gestalten können. (...)
(...) In Niedersachsen entscheidet jede Kommune für sich selbst, ob sie Straßenausbaubeiträge erhebt oder nicht. (...)
(...) Ich persönlich hielte ein landesweites Verbot für Falsch. (...)
(...) Für die zugrundliegenden steuerrechtlichen Regelungen ist der Bund zuständig, das Land Niedersachsen hat hier leider keine Handhabe. Auf Landesebene kann über die Erlaubnis zur Einführung von Straßenausbaubeiträgen entschieden werden, nicht jedoch über deren steuerliche Absetzbarkeit. (...)
(...) Vor dem Hintergrund dieser Argumentation halte ich es für vertretbar, dass die Frage, ob Straßenausbeiträge erhoben werden sollen oder nicht, auch künftig vor Ort entschieden wird. (...)