(...) Wir treten für den seit 1919 bestehenden Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen ein. Der Staat muss unabhängig von den Religionen sein und Menschen, die aus weltanschaulichen oder religiösen Gründen verfolgt werden, schützen. Allen Versuchen, Demokratie und gleiche Rechte für alle mit dem Verweis auf vermeintlich natürliche oder göttliche Gesetzmäßigkeiten einzuschränken, setzen wir Widerstand entgegen. (...)
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(...) Generell halte ich von solch einer Begrenzung nichts, die Kirchen sollten als Arbeitgeber das Recht haben das Personal so auszuwählen, wie es ihren gewünschten Anforderungen, Philosophien und anderen spezifichen Gründen entspricht. Dies sollte meiner Meinung nach aber auch für jeden anderen Arbeitgeber gelten, von einer "Gleichmacherei" halte ich nicht viel. (...)
(...) Ebenso finde ich die Regelungen mit der Kirchensteuer für nicht angemessen: auch die Tatsache, dass bei Partnerschaften bei denen nur einer einer Kirche angehört, das gemeinsame Gehalt für die Besteuerung herangezogen wird, weil der in der Kirche befindliche Partner ja davon profitiere... Das geschieht in übrigen auch während des Bezugs von Elterngeld etc.. (...)
(...) Der Einzelhandel leidet zunehmend unter der Konkurrenz mit dem Onlinehandel. (...) Wir haben in Hamburg viele Stadtteile, in denen der Einzelhandel sehr zu kämpfen hat. (...) Zudem muss die Ausbildung im Einzelhandel an die sich ändernden Kaufgewohnheiten angepasst werden. (...) - Die Arbeitszeiten können im Einzelhandel deutlich abweichen vom klassischen acht-Stunden-Tag. (...) Menschen müssen auch in körperlich anstrengenden Berufen - und viele Jobs im Einzelhandel sind körperlich sehr fordern - die Möglichkeit zur beruflichen Weiterentwicklung haben. (...)
(...) Wir haben Leiharbeit auf ihre Kernfunktion beschränkt, Auftragsspitzen zu bewältigen. Wenn Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer länger als 18 Monate in einem Entleihbetrieb arbeiten, müssen sie dort eingestellt werden. Bereits nach neun Monaten erhalten sie Anspruch auf den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft. (...)