
Das Erstellen eines Psychogramms gegen den Willen oder ohne die Kenntnis der Betroffenen halte ich für moralisch absolut nicht vertretbar – besonders wenn dies von staatlicher Seite aus geschehen sollte.
Das Erstellen eines Psychogramms gegen den Willen oder ohne die Kenntnis der Betroffenen halte ich für moralisch absolut nicht vertretbar – besonders wenn dies von staatlicher Seite aus geschehen sollte.
§ 15 SGB II nennt ausdrücklich auch die „persönlichen Merkmale“ des Leistungsberechtigten als ein zu erforschendes Kriterium. Das ist aus meiner Sicht ein notwendiger und hilfreicher Baustein, um die Chancen und Potentiale des Arbeitssuchenden zu bewerten.
Die Frage, ob und inwieweit virtuelle Betriebsversammlungen und Versammlungen von betrieblichen Mitbestimmungsgremien unabhängig von einer bestehenden Pandemiesituation dauerhaft ermöglicht werden sollten, wird derzeit anhand der wertvollen Erfahrungen aller Beteiligten im Umgang mit der Corona-Pandemie im betrieblichen Alltag geprüft
Die Frage, wann die Bundesregierung das Urteil tatsächlich umsetzt, hängt von den internen Entscheidungsfindungen der Bundesregierung ab - kann von außen nicht vorhergesehen werden.