Frage von Ulrich H. • 02.09.2022

Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Eine rückwirkende Anwendung der höheren Vergütungssätze zum Jahresbeginn ist leider aufgrund EU-beihilferechtlicher Regelungen nicht möglich.
Als Ampel-Koalition haben wir umfassende Umwelt- und Energiegesetze beschlossen und eine historische Ausbauoffensive der erneuerbaren Energien gestartet.
Robert Habeck hat solch einer rückwirkenden Regelung auch keineswegs zugesagt, vielmehr wurde der Referent*innen-Entwurf bereits öffentlich diskutiert, obwohl dieser insofern gar nicht beschlussreif war.
Allerdings möchte ich Ihnen mitteilen, dass sich die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Solarenergie in Deutschland verbessert haben.