Die Höhe einer Rente richtet sich daher vor allem nach der Höhe der geleisteten Beiträge. Diesem Prinzip folgt auch die Anpassung der Renten, die sich grundsätzlich an der Entwicklung der Löhne und Gehälter orientiert.
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Neben dem Rentenpaket 2025 haben wir aber auch weitere konkrete Maßnahmen vereinbart, die alle drei Säulen – gesetzliche Rente, Betriebsrente und private Altersvorsorge – stärken: Das Betriebsrentenstärkungsgesetz, die Aktiv-Rente und die Frühstart-Rente.
Mir ist klar, dass die Frage nach der „richtigen“ Rentenpolitik nie nur technisch beantwortet werden kann. Es geht immer auch um das Menschenbild und um das Vertrauen in unsere sozialen Sicherungssysteme.
Klar ist, dass im Rahmen unserer „Aktiv-Rente“ nur die ersten 2.000 EUR in einem Arbeitsverhältnis bei Überschreiten der Regelaltersgrenze von 67 Jahren steuerfrei gestellt werden sollen
Wir als Union stehen dafür ein, das Grundversprechen unserer Gesellschaft einzulösen: Wer ein Leben lang hart gearbeitet hat, muss im Alter gut abgesichert sein