n Hessen genießen freiwillig GKV-versicherte Beihilfeberechtigte mit Sachleistungsanspruch grundsätzlich den gleichen Leistungsumfang wie ihre privat versicherten Kolleginnen und Kollegen, auch z.B. im Hinblick auf Wahlleistungen im Krankenhaus.
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Hessen hat sich bewusst gegen die optionale pauschale Beihilfe entschieden, da diese sich für die Betroffenen in der Regel als nachteilig und für den Landeshaushalt als belastend erweist.
Leider wird die Umsetzung dieses Vorhabens derzeit verzögert, da die Landtagsfraktion der CDU und das Finanzministerium ihre Aufmerksamkeit auf andere Prioritäten richten.
In Deutschland besteht eine Versicherungspflicht. Daraus folgt auch, dass für ein privates Krankenversicherungsunternehmen kein außerordentliches Kündigungsrecht im Falle einer überschrittenen "Fallzahl" existiert.
Als SPD-Fraktion setzen wir uns seit Jahren für die Einführung der pauschalen Beihilfe in NRW ein. Wir sind gegen die Ungerechtigkeit der doppelten Belastung von gesetzlich versicherten Beamtinnen und Beamten.