Antwort 13.02.2025 von Otto Horst CDU
Der Einsatz für den Tierschutz muss eine Priorität für unsere Gesellschaft darstellen.
Der Einsatz für den Tierschutz muss eine Priorität für unsere Gesellschaft darstellen.
Unter der ersten rot-grünen Bundesregierung haben wir es 2002 geschafft, den Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern
Für Anbindehaltungs-Verbot, Weidehaltung, Tierversuchs-Ausstieg, kürzere Tiertransporte, Zirkusverbot; beim Klima: Kohleausstieg 2030, klimaneutral 2035.
Seit 2002 ist der Schutz der Tiere als Staatsziel im Grundgesetz verankert.

Alle Produkte sollten mit einem deutlichen Hinweis auf die Art der Tierhaltung (bzw. ggf. Versuche) gekennzeichnet sein, damit der Verbraucher eigenverantwortlich entscheiden kann