Das Bundesministerium des Innern und für Heimat nimmt die Stellungnahmen der Verbände zum Referentenentwurf sehr ernst. Die Bundesregierung ist aber nach wie vor der Auffassung, einen verfassungsrechtlich tragfähigen Entwurf vorgelegt zu haben. Nach dem Verbändegespräch strebt sie nun einen Kabinettbeschluss an, auf den das parlamentarische Verfahren folgen wird.
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Es ist nicht ungewöhnlich, dass es in einer großen Partei wie der SPD zu einem Thema unterschiedliche Meinungen gibt. Die Pressemeldungen nehme ich zur Kenntnis, teile die Auffassung aber nicht. Ich bin sehr froh darüber, dass es nun – nach zugegeben langer Zeit – einen Entwurf der Bundesregierung gibt, der nun bald im Kabinett beschlossen werden soll. Danach folgt das parlamentarische Verfahren, das hoffentlich zügig zum Abschluss gebracht wird.
In der Praxis gibt es leider Fälle, in denen trotz des Zustimmungserfordernisses durch die BA Staatsangehörige aus Drittstaaten in faktisch ausbeuterische Beschäftigungsverhältnisse teilweise unter Zahlung hoher Vermittlungsgebühren geraten.
Einige Zahlen des Referentenentwurfes werden im weiteren Gesetzgebungsverfahren voraussichtlich noch aktualisiert. Vor diesem Hintergrund wird auch der vorgeschriebene Mindestabstand gewährleistet werden.
Die genannten Rechnungen und die Ihnen zugrundeliegenden Beträge werden im weiteren Verfahren nochmal geprüft und ggf. angepasst.