Frage von Arnd W. • 20.01.2012

Antwort von Hans-Peter Mayer CDU • 23.01.2012
Sehr geehrter Herr Weinhold,
Sehr geehrter Herr Weinhold,
(...) Auch Nikotinpflaster und Nikotinkaugummis fallen unter das Arzneimittelgesetz ohne explizit erwähnt zu sein. (...)
Sehr geehrter Herr Gölitz,
(...) Die Schufa Holding AG gehört mehrheitlich den Deutschen Banken und Kreditinstituten. (...)
(...) Ihre Behauptung, dass die E-Zigarette eine ungeheure Chance und eine echte Alternative (weil weniger schädlich, wie Sie vermuten) zur Tabakzigarette ist, müsste erst noch bewiesen werden. Das ist bisher nicht rechtlich verbindlich geschehen. Es ist nicht meine Aufgabe und es ist nicht Aufgabe der Partei "Die Grünen", einen Nachweis für die Unbedenklichkeit der E-Zigarette zu liefern. (...)