Antwort 14.03.2011 von Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Ja, für Sie gilt das 1999 in ´Staatsangehörigkeitsgesetz´ umbenannte Gesetz vom 22.7.1913 in je aktueller Fassung (zuletzt geändert durch Gesetz vom 8.12.2010). Als in Deutschland ( egal ob in der BRD oder der DDR) geborenes Kind deutscher Staatsbürger haben sie mit der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft erworben. (...)