Antwort 27.01.2025 von Mario Czaja CDU
Parteien können keinen Verbotsantrag gegen eine andere Partei richten. Das Verfahren ist in Artikel 21 des GG und in den Paragrafen 43 ff. des BVGG geregelt.
Parteien können keinen Verbotsantrag gegen eine andere Partei richten. Das Verfahren ist in Artikel 21 des GG und in den Paragrafen 43 ff. des BVGG geregelt.
Eine Idee wird nicht deswegen falsch, weil ihr die Falschen zustimmen.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt die Beteiligung an einem Gruppenantrag zur Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD ab.
In dieser Woche diskutiert der Bundestag über ein mögliches Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD. Ich unterstütze den Antrag.