Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
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Antwort 12.08.2021 von Klaus Martin Burger CDU
in der Tat wird die Entscheidung des BGH zur Strafbarkeit von Cum-Ex-Geschäften Staatsanwälten und Gerichten Rückenwind geben.
Antwort 02.08.2021 von Wolfgang Kubicki FDP
Hinsichtlich des angeblichen "Interessenkonflikts" möchte ich darauf hinweisen, dass ein Strafverteidiger sich nicht mit der vorgeworfenen Tat gemeinmacht, sondern mit den Prinzipien unseres Rechtsstaates, wozu nicht zuletzt die Gewährleistung eines fairen Verfahrens gehört.
Antwort 07.06.2021 von Gabi Weber SPD
(...) Mit einem Umbau der BaFin, Erweiterung der Rechte von Prüfenden oder weiteren Maßnahmen, die sicher alle richtig sind mit Bezug auf diesen Skandal, werden wir wohl trotzdem nicht verhindern können, dass es an anderer Stelle zu Betrug kommt, zuletzt ja beispielsweise bei überhöhten Abrechnungszahlen von Corona-Tests. (...)