Antwort 28.01.2025 von Jochen Bergmann FREIE WÄHLER
Die Frage hat viele Faktoren zu berücksichtigen und muss sehr individuell geklärt werden.
Die Frage hat viele Faktoren zu berücksichtigen und muss sehr individuell geklärt werden.
Das zum größtmöglichen Schutz des Lebensrechtes Ungeborener ausgehandelte Abtreibungsrecht sollte unangetastet bleiben.