Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Zoe Mayer
Antwort von Zoe Mayer
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 20.10.2022

Wie bereits in der letzten Antwort erwähnt, sind Kinderehen durch die erforderliche Ehemündigkeit beider Heiratswilliger von 18 Jahren in Deutschland nicht möglich. Damit wird die Lanzarote-Konvention in Bezug auf Kinderehen eingehalten.

Luise Amtsberg steht in der Natur und lächelt in die Kamera
Antwort von Luise Amtsberg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 02.09.2022

Es steht aber natürlich außer Frage, dass der Schutz von Kindern und damit auch das entschiedene Eintreten gegen Kinderehen ein essentieller Bestandteil des Menschenrechtsschutzes weltweit ist.

Portrait von Zoe Mayer
Antwort von Zoe Mayer
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 15.07.2022

Das Alter der sogenannten Ehemündigkeit ist im Interesse des Kindeswohls auf 18 Jahre festgelegt.

Portraitbild eines bärtigen Mannes mit Brille.
Antwort von Friedrich Jeschke
Volt
• 14.05.2022

Alle Beteiligten an einen Tisch und Konzepte auch zeitnah umsetzen. Einkommen und Herkunft der Familien spielen keine Rolle, sondern die Unterstützung

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