Frage von Stefan R. • 14.09.2021

Antwort ausstehend von Klaus Holetschek CSU
Die Antwort ist: beide, 2G und 3G Regeln. Veranstalter können auf Grund des Vertragsrechts selbst bestimmen, welche Regeln sie für Veranstaltungen anwenden und das ist auch richtig so.
Das kommt drauf an.
Abhängig vom weiteren Verlauf der Pandemie könnte ich mir zum jetzigen Zeitpunkt vorstellen, dass es für weitergehende Eingriffe durchaus Sinn ergibt auf die 3G-Regel zu setzen
Ich werbe für die Impfung, weil es unsere beste Option ist, Covid 19 und die damit verbundenen Probleme hinter uns zu lassen.