Frage von Jana R. • 11.09.2022

Antwort ausstehend von Christiane Schenderlein CDU
Hierzu gehört beispielsweise eine gute Entlohnung für Auszubildende und eine bessere Unterstützungsinfrastruktur.
Da durch ihre Ausbildung ein aktives Arbeitsverhältnis besteht ist ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihnen die Energiepreispauschale auszuzahlen. Sie sind also sehr wohl berechtigt die EPP zu erhalten.
Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit eine ganze Reihe von wichtigen Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die steigenden Verbraucherpreise abzufedern.