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  Maßgeblich für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Prüfungsaufgaben ist das Urheberrechtsgesetz. Eine Rechteübertragung, die durch das Land gewährt wird, kann sich aus urheberrechtlichen Gründen nur auf die Teile der Aufgaben beziehen, an denen dem Land das Nutzungsrecht zusteht.
Dieser Sachverhalt entzieht sich meinem Kenntnisstand.
Ich werde mich dafür einsetzen, dass die gängige Praxis geändert wird. Vielen Dank für Ihren wertvollen Hinweis.
Dass Abitur-Prüfungen privatwirtschaftlich verwertet werden, statt allgemein zur Verfügung zu stehen, ist ein Relikt, das dringend zu hinterfragen ist.
Ich glaube aber selbst fest daran, dass Prüfungen und Prüfungsstress nicht sein müssen.