Die im Dezember beschlossenen Zuschüsse für diejenigen, die mit Pellets, Öl oder Flüssiggas heizen, gelten nur für Kundinnen und Kunden, die eine Rechnung aus dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 vorweisen können.
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Übergangsweise dürfen die Anlagen weiterhin die alten Ferraris-Zähler nutzen. Der bisherige Stromzähler läuft dann einfach rückwärts, wenn Strom eingespeist wird.
Aus diesem Grund haben wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen gesonderten Entschließungsantrag eingebracht, in dem wir uns dafür ausgesprochen haben, einen gesonderten Entlastungstarif für Heizstrom (und insbesondere für Nachspeicherheizungen) vorzusehen, der bei höchstens 30 Cent liegt.
Die Bundesregierung entlastet mit den Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat abschließend grünes Licht für die Gesetze gegeben.
Eine Rückerstattung erhalten Sie spätestens mit der Jahresendabrechnung 2023, möglicherweise sogar schon früher.