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Maximilian Funke-Kaiser
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Frage von Markus R. •

Strompreisbremse ab wann können Kleinunternehmen mit Rückerstattung rechnen.

Sehr geehrter Herr Funke-Kaiser,

Mein Stromanbieter hat den Energiepreis Strom auf 1,04€ je KWh festgelegt. Das obwohl wir auf den Spotmarkt derzeit unter 40ct liegen. Natürlich bin ich mit Ihm in Kontakt, mit den Hinweis Kündigen, Rechtsmittel einlegen uns sonst was. Seine Aussage er muss kalkulieren und auf meine Frage Strompreisbremse und wann denn ich als Unternehmer damit rechnen könnte, den Anteil über den 40Ct zurückzubekommen. Seine Antwort: rechnen sie auf keinen Fall mit Rückzahlung vor Juli, bis dahin haben wir es überhaupt geschafft das technisch zu realisieren. Ich sehe die Gefahr, uns kleinen Unternehmen werden jetzt überteuerte Lieferverträge gemacht. Die Energielieferanten stecken ersteinmal das Geld ein, und zahlen es uns in ein paar Monaten vielleicht wieder zurück. Jetzt müssen wir kleinen die eh ächzen auch noch Bank für die großen Energiekonzerne spielen. Wie sollen wir denn über Monate mit zu hohen Energiepreisen in Vorleistung gehen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr R,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich möchte Sie vorab darauf hinweisen, dass ich als Bundestagsabgeordneter keine Rechtsberatung leisten kann. Wenn Sie sich durch Ihren Anbieter in Ihren Rechten verletzt fühlen, dann sollten Sie sich darüber mit einem Anwalt austauschen.

Die gesetzliche Strompreisbremse sieht eine zum Januar 2023 rückwirkende Erstattung vor, also keine sofortige Rückerstattung. Das ist vonseiten der Anbieter technisch nicht einfach so möglich. Der Gesetzgeber hat den Anbietern aufgrund der hohen Zahl an betroffenen Menschen und der daraus resultierenden Bearbeitungsdauer bis zum Ende des Jahres Zeit für die Rückzahlungen eingeräumt. Damit stellen wir eine geordnete Auszahlung sicher. Spätestens mit der Jahresendabrechnung 2023 erhalten Sie eine Rückerstattung, vermutlich sogar schon früher. Sollten Sie den Strompreis bei Ihrem Anbieter als überteuert empfinden, dann steht es Ihnen natürlich frei, diesen zu wechseln.

 

Mit freundlichen Grüßen

Maximilian Funke-Kaiser

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