
Antwort ausstehend von Lukas Krieger CDU

Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben.
Gleichzeitig lehnen wir auch klar Vorschläge ab, die eine pauschale Erhöhung des Renteneintrittsalters fordern. Vielmehr müssen wir bestehende Erwerbspotenziale, beispielsweise bei Frauen oder Menschen mit Behinderung, stärker nutzen und dem im Weg stehende Hürden abbauen.
Die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung um 5,4 % zum 1. Juli 2025 erfolgt automatisch nach der Entwicklung des Nominallohnindex des Statistischen Bundesamtes.
Bezüglich Ihrer rentenpolitischen Anmerkungen möchte ich mich auf meine Antwort zu Ihrer Frage vom 17.7.2025 beziehen.