Ich würde aus den in der vorherigen Antwort dargelegten Gründen keine Überprüfung veranlassen.
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Der von Ihnen darin geäußerte Satz "Die Kürzung seiner Rente soll nur so lange wirken, wie der Ausgleichszweck – also die Versorgung beider Ehepartner – tatsächlich besteht." entspricht nicht der Rechtslage, die wiederholt gerichtlich bestätigt wurde und die ich für angemessen halte.
Ein Rentensystem, das solidarisch von allen für alle finanziert wird, wird von vielen und auch von mir persönlich als gerechter empfunden. Mir ist bewusst, dass sich bei einer solchen weitreichenden Veränderung des Alterssicherungssystems viele und auch finanzielle Fragen stellen, die zuvor geklärt werden müssten.
Um den Aufwand möglichst gering zu halten, steht mit einfach.elster.de eine digitale Plattform zur Verfügung, die speziell für Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre entwickelt wurde.
Für Selbstständige ist bereits im Kooperationsvertrag geregelt, dass sie in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, sofern sie keine eigene Altersvorsorge betreiben.
Die Aktivrente soll einen positiven Anreiz für längeres Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaussetzen. Insofern greift sie erst, wenn diese Grenze überschritten wurde.