Rentnerinnen und Rentnern können grundsätzlich mit Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze die Aktivrente nutzen
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Die Anreize der Aktivrente richten sich gezielt an Personen, die dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen, mit einem Anreiz aber weiterhin beruflich aktiv wären.
Die Ermittlung der geschätzten Steuermindereinnahmen von rund 890 bis 900 Millionen Euro jährlich durch die Einführung der Aktivrente ab 2026 basiert auf Modellrechnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu den erwarteten Fallzahlen und dem Umfang der Steuerbefreiung
Wir haben vereinbart, die Aktivrente nach zwei Jahren zu evaluieren - spätestens mit Abschluss der Evaluation werden wir wissen, ob und ggf. wo wir gesetzgeberisch nachsteuern sollten
Wenn Beamte im Rahmen einer beamtenrechtlich zulässigen Weiterbeschäftigung über das 67. Lebensjahr hinaus weiterhin im Beamtenstatus hoheitlich tätig bleiben, können sie die steuerfreie Aktivrente nicht in Anspruch nehmen, da sie nicht rentenversicherungspflichtig sind. Werden sie jedoch mit Erreichen der Regelaltersgrenze pensioniert und nehmen anschließend eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, beispielsweise in der Privatwirtschaft, auf, können auch sie die steuerfreie Aktivrente erhalten.