Richtig ist, dass ein ehemaliger Abgeordneter die Aktivrente unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch nehmen kann:
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Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht, beispielsweise die Altersrente für besonders langjährig Versicherte bezieht, kann die Aktivrente nicht in Anspruch nehmen, unabhängig von der Versicherungsdauer - es wäre ehrlicherweise unlogisch, jemandem steuerliche Vorzüge für das Weiterarbeiten dann zu gewährleisten, wenn diese Person vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht
Rentnerinnen und Rentnern können grundsätzlich mit Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze die Aktivrente nutzen
Die Anreize der Aktivrente richten sich gezielt an Personen, die dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen, mit einem Anreiz aber weiterhin beruflich aktiv wären.
Die Ermittlung der geschätzten Steuermindereinnahmen von rund 890 bis 900 Millionen Euro jährlich durch die Einführung der Aktivrente ab 2026 basiert auf Modellrechnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu den erwarteten Fallzahlen und dem Umfang der Steuerbefreiung