
Aus Transparenzgründen habe ich mich entschieden, Ihre Anfrage auf meiner Homepage zu beantworten
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Die Achtung des internationalen Rechts muss für alle Staaten gleichermaßen gelten. In dieser sensiblen Lage wäre es aus meiner Sicht richtig, auf einen Besuch Netanyahus in Deutschland zu verzichten, um keine rechtlichen oder diplomatischen Konflikte entstehen zu lassen.
Gerade habe ich an den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages die Frage gerichtet, ob insbesondere der Generalbundesanwalt verpflichtet ist, den Haftbefehl zu vollziehen, auch wenn der Bundesjustizminister ihn anweist, es nicht zu tun. Auf der einen Seite können der Staatsanwaltschaft (nicht dem Gericht) Weisungen durch Justizbehörden erteilt werden. Auf der anderen Seite sind die Staatsanwälte aber verpflichtet, gerichtliche Beschlüsse umzusetzen. Auf die Antwort des Wissenschaftlichen Dienstes bin ich gespannt.
Den Haftbefehl durchsetzen muss die Exekutive, da können wir als Parlamentarier:innen keinen Einfluss nehmen.
Für mich ist völlig klar: Das Vorgehen der rechten Netanjahu-Regierung ist zutiefst zu verurteilen. Das Töten zehntausender Zivilist:innen, die Zerstörung von Krankenhäusern, das Verhindern von Hilfslieferungen ist absolut unmenschlich.