In Sachsen können Privatpersonen bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einen Antrag auf Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger – also Heizöl, Flüssiggas, Kohle, Holz und Pellets – stellen.
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In Rheinland-Pfalz hat die Landesregierung ihre Hausaufgaben noch nicht gemacht und es steht noch nicht fest, wie die Heizkostenhilfe beantragt wird. Dies soll erst Anfang Mai festgelegt werden.
Seit Mitte April gibt es nun die schon länger erwartete Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern, so dass die rechtliche Grundlage für die Auszahlung gegeben ist.
Für die Umsetzung der im Dezember vom Bundestag beschlossenen Zuschüsse für diejenigen, die mit nicht-leitungsgebundenen Brennstoffen, wie beispielsweise Öl, Pellets oder Flüssiggas heizen, sind die Bundesländer zuständig.
es ist bedauerlicherweise zutreffend, dass sich die Möglichkeit der Antragsstellung verzögerte. Grundlage der Umsetzung ist eine sogenannte Verwaltungsvereinbarung, die im Wirtschaftsministerium im Bund verspätet auf den Weg gebracht wurde.