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Ich habe an 65 Plenarsitzungen von 68 Plenarsitzungen teilgenommen

Wie ich hier auf Abgeordnetenwatch kürzlich geschrieben habe, erfolgte die Einführung der Verlustverrechnungsbeschränkung auf Initiative und Betreiben der SPD. Diese wurde von der SPD-Bundestagsfraktion, aber auch vom damaligen Bundesfinanzminister Scholz forciert.

Uns sind inzwischen einige Fälle bekannt, in der die Verlustabzugsbeschränkung dazu geführt hat, dass empfindliche Steuernachzahlungen anfielen. Deshalb drängen wir als Fraktion darauf, die Verlustabzugsbeschränkung ersatzlos zu streichen. Eine Befassung durch den Bundesfinanzhof wäre angezeigt.


Ob § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG (Verlustverrechnung bei Termingeschäften) gegen die Verfassung verstößt, muss und kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden.