
Wenn sich die Rahmenbedingungen für Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung ändern, werden auch die Bestimmungen für Beamte angepasst.
Wenn sich die Rahmenbedingungen für Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung ändern, werden auch die Bestimmungen für Beamte angepasst.
Aktuell, mit den bestehenden Mehrheiten, wollen wir die gesetzliche Rente stärken und das Mindestrentenniveau von 48 Prozent dauerhaft sichern.
Deswegen arbeiten wir innerhalb der Bundesregierung an weiteren Verbesserungen. Diese setzen komplizierte Abstimmung voraus, da es dieses Vorhaben nicht in den Koalitionsvertrag geschafft haben.
Ab 2023 entfällt die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner ersatzlos. Eine "Plünderung" ist dies aber keineswegs, denn die Rente ist eine Versicherungsleistung.
Zum status quo: Ein/e Pflichtversicherte/r unterscheidet sich von einem/r Freiwillig Versicherten/m dadurch, dass man statt einer freiwilligen Versicherung in der GKV grundsätzlich auch eine Absicherung in der PKV wählen kann.
Der von Ihnen gewünschte Verzicht auf die Besteuerung der Renten ist leider nicht möglich, da diese auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 zurück geht