Frage von Jonas B. • 13.02.2025

Antwort von Metin Kaya BSW • 16.02.2025
Öffentliche Räume müssen lokalen Initiativen, Stadtteilgruppen, Kulturschaffenden, Vereinen und sportlichen Aktivitäten überlassen werden.
Öffentliche Räume müssen lokalen Initiativen, Stadtteilgruppen, Kulturschaffenden, Vereinen und sportlichen Aktivitäten überlassen werden.
Die Behörden in Hamburg richten sich natürlich nach den Vorgaben des Bundeskartellrechts und das gilt selbstverständlich auch für die Neuausschreibung der Werberechtsverträge
Eine Quotierung der Werbeanlagen für sportliche und kulturelle Zwecke ist aus FDP-Sicht nicht erforderlich.