Frage von Jutta S. • 08.08.2024

Antwort von Hubertus Heil SPD • 03.02.2025
Außerdem muss der Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung 15% des umgewandelten Betrages zuschießen.
Außerdem muss der Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung 15% des umgewandelten Betrages zuschießen.
Bürgerinnen und Bürger, die durch Sparen bspw. für das Alter eigeninitiativ vorsorgen möchten, wollen wir mit steuerlichen Maßnahmen gezielt unterstützen.
Das System der VBL-Renten inklusive der Frage möglicher Anpassungen beruht im Kern auf tarifvertraglichen Vereinbarungen.
Sehr geehrter Herr K., diese Gründe sprechen in der Gesamtheit dafür, dass die Abgeltungssteuer in diesem Fall die gerechtere Lösung ist.
Die private Vorsorge als dritte Säule der Altersvorsorge neben der betrieblichen und der gesetzlichen wird auch in Zukunft an Bedeutung gewinnen.