Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
(...) Ich stimme Ihnen völlig zu. Ein Verbot von sogenannten Killerspielen ist auch meines Erachtens der falsche Weg, Gewalt und Amokläufe zu verhindern. Die Jugendlichen müssen stattdessen zu einem verantwortungsvollen Umgang mit solchen Computerspielen erzogen werden. (...)
(...) Bereits heute fallen gewaltverherrlichende Computerspiele unter das Verbot des § 131 StGB. Im Jahr 2003 wurde der Tatbestand des § 131 Abs.1 StGB übrigens auf die Darstellung von Gewalttätigkeiten gegen menschenähnliche Wesen erweitert und damit das Strafrecht an dieser Stelle auch in Bezug auf Computerspiele und die dort typischen Simulationen ergänzt. (...)