(...) Hier hoffen wir, die Anreizsetzung hin zu nachhaltigerem Anlageverhalten zu verschieben(...)
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da unsere rechtlichen Möglichkeiten vor dem Bundesverfassungsgericht sehr beschränkt sind, haben wir sehr genau geprüft, wie und mit welchem Verfahren wir unser Anliegen gelten machen können. Gerade ist eine Anwaltskanzlei beauftragt, die Klageschrift zu erstellen.
Sehr geehrter Herr Kock,
Verluste aus dem Ausfall von im Privatvermögen gehaltenen Kapitalforderungen konnten bis 2016 steuerlich nicht geltend gemacht werden. Dies entsprach dem Grundsatz, dass Erträge/Verluste aus der Kapitalnutzung steuerlich berücksichtigt werden, Wertänderungen am Kapitalstamm, etwa der Totalverlust aus einem verfallenen Optionsschein, aber unbeachtlich sind.
(...) Denn Ihre Art der Sicherung Ihrer Altersvorsorge spekuliert ohne realwirtschaftlichen Bezug darauf, dass Sie bekommen, was andere verlieren. Oder mache ich hier einen Denkfehler? (...)