(...) Die von Ihnen angesprochene Änderung des Einkommensteuergesetzes erfolgte, weil der Bundesfinanzhof die Sichtweise der Bundesregierung, wonach Totalverluste aus Termingeschäften nicht dem steuerbaren Bereich zuzurechnen sind, nicht anerkannte. Um die Auswirkungen dieser Rechtsprechung zu begrenzen, einigte sich die Große Koalition auf die beschränkte Verlustverrechnung, auch mit dem Ziel den spekulativen Finanzmarkthandel einzudämmen. (...)
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(...) Das konnten wir verhindern. Die jetzige Lösung ist ein Kompromiss: die Verluste werden anerkannt, aber nur bis zu einer Höhe von 10.000 Euro. Damit wollten wir zumindest die Kleinanleger davor schützen, einen Totalverlust durch beispielsweise einen Forderungsausfall komplett nicht geltend machen zu können. (...)
(...) Gern bin ich bereit, Ihre Frage ausführlich und direkt zu beantworten. (...)
(...) Daher bin ich außerstande, Frage 1 zu beantworten. Zur Frage 2: Wir haben keine Widerspruchslösung bei der Organspende. Zur Frage 3 kann ich ebenfalls nichts sagen, da ich nicht Mitglied im Finanzausschuss bin. (...)
(...) Da deutlich mehr Menschen Umfragen zufolge zu einer Organspende bereit sind als es Träger von Organspendeausweisen gibt, halte ich eine Widerspruchslösung für eine sinnvolle Regelung, die das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen, sich jederzeit auch bewusst gegen eine Organspende zu entscheiden, sichert. (...)