(...) Die Regelung gilt für Privatanleger. Werden Geschäfte im Betriebsvermögen getätigt, sind Verluste als Betriebsausgaben abziehbar. (...)
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(...) Für Leerverkaufsverbote ist die Wertpapieraufsicht zuständig. Das ist in Deutschland die BaFin und auf EU-Ebene die ESMA. Die Situation wird derzeit sehr genau überwacht. Ungedeckte Leerverkäufe unterliegen EU-weit einem sehr weitreichenden Verbot. (...)
(...) Ich teile Ihre Kritik an diesem Konstrukt der Leerverkäufe (...)
(...) Ungedeckte Leerverkäufe unterliegen ohnehin schon EU-weit einem sehr weitreichenden Verbot. (...)
(...) ungedeckte Leerverkäufe sind in der EU bereits verboten und gedeckte Leerverkäufe von deutschen Aktien kann die Bafin verbieten (...)
(...) Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig. Zum direkten Kontakt gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten - also zumindest der Name, die Anschrift und eine E-Mail-Adresse - meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind. (...)