Antwort 06.08.2021 von Frank Schwabe SPD
Wenn man aus gesundheitlichen oder medizinischen Gründen sich nicht impfen lassen kann, oder dies nicht möchte, hat das keine unmittelbare Auswirkung auf die Grundrechte.
Wenn man aus gesundheitlichen oder medizinischen Gründen sich nicht impfen lassen kann, oder dies nicht möchte, hat das keine unmittelbare Auswirkung auf die Grundrechte.

Personen, denen aus medizinischen Gründen von einer Impfung abgeraten wird, sollten dadurch selbstverständlich keine Benachteiligungen erfahren.
Die Ständige Impfkommission hat am 24. August 2021 eine Impfempfehlung für alle 12- bis 17-Jährigen mit einem der beiden zugelassenen mRNA-Impfstoffe (Comirnaty von BioNTech/Pfizer und Spikevax von Moderna) ausgesprochen.