
Sehr geehrter Herr W.,
Sehr geehrter Herr W.,
(...) Ein absolutes Nachtflugverbot wird kaum zu erreichen sein. Das liegt (...)
(...) haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14.09.2018. Gerne möchte ich auf Ihre Fragen bezüglich der Lärmbelästigung durch den Flugverkehr antworten und hierzu Stellung beziehen. (...)
(...) Der Verzicht auf Erhebung einer Besteuerung von Kerosin bei gewerblicher Nutzung durch Fluggesellschaften hat Gründe, die im internationalen Luftfahrtrecht liegen. Das sog. (...)
(...) Wir wollen den Konsens in der Region wiederherstellen, der den wirtschaftlichen Erfolg des Flughafens Frankfurt, gute Arbeit für die Beschäftigten und Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor Fluglärm miteinander in Einklang bringt. Besonders wichtig ist uns eine rechtssicher festsetzbare Lärmobergrenze. Rechtssicher heißt, dass die Luftfahrtgesellschaften nicht einseitig, folgenlos kündigen können. (...)