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  Sie sprechen eine immer wieder diskutierte Herausforderung an. Tierschutzvereine leisten eine enorm wichtige Arbeit, und ihre Bedeutung wird staatlich anerkannt und geschätzt. Dennoch basiert ihre Finanzierung größtenteils auf freiwilligem Engagement und Spenden.
Leider konnte die Novellierung des Gesetzes aufgrund fehlender Mehrheiten im Bundestag nicht mehr abgeschlossen werden, insbesondere nach dem Bruch der Ampelkoalition.
Die Änderung des Tierschutzgesetzes ist eine bundespolitische Kompetenz, daher kann ich mich als Hamburger Bürgerschaftsabgeordnete nicht direkt für diese Änderung einsetzen. Ich finde es aber schade, dass der im September eingebrachte Gesetzentwurf der Bundesregierung durch die vorgezogene Neuwahl in dieser Legislaturperiode jetzt nicht mehr verabschiedet werden kann. Denn ich finde diesen Gesetzentwurf gut und wichtig.
Persönlich bin ich sehr für die ursprünglich für diese Legislatur geplante Änderung des Tierschutzgesetzes, die viele gute Verbesserungen vorgenommen hätte. Näheres zu dieser finden Sie hier: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw39-de-tierschutzgesetz-1017680