(...) 1. Täglich informieren sich rund 33 Millionen Bürgerinnen und Bürger über eine Nachrichtensendung im Fernsehen, eine Mehrheit davon zieht dabei die öffentlich-rechtlichen Angebote den Privat-TV-Info-Angeboten vor und hält sie auch für glaubwürdiger, wie uns repräsentative Befragungen signalisieren. Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umfasst neben Information und Bildung auch die Unterhaltung. (...)
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(...) Bei dem Vertrag über die Errichtung eines Europäischen Stabilitätsmechanismus handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag zwischen souveränen Staaten (den 17 Euro-Mitgliedstaaten). Das Europäische Parlament hat keine juristischen Mitbestimmungsrechte bei der Ausgestaltung dieses Vertrages und bei dessen Anwendung. (...)
(...) Dennoch werden bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Leistungen aus der AdL zu mehr als 70 Prozent aus Bundesmitteln finanziert. Somit wird ein Großteil der gezahlten Renten nicht aus dem Beitragsaufkommen der Landwirte, sondern aus Steuergeldern geleistet. Die überwiegende Finanzierung der AdL aus Bundesmitteln rechtfertigt es, die Hofabgabe als Voraussetzung für einen Rentenbezug beizubehalten, da in diesem eigenständigen Alterssicherungssystem für die Landwirte neben einer sozial- und einkommenspolitischen Zielsetzung auch eine notwendige agrarstrukturpolitische Aufgabe erfüllt wird. (...)
(...) Klar ist: Wir dürfen Europa nicht fallen lassen. Die Rettung des Euro mag Geld kosten, der Zerfall wäre aber ungleich teurer. Nur mit Europa können wir Deutsche in einer globalisierten Welt wirtschaftlich und politisch unseren Einfluss wahren. (...)
(...) Es gibt keine "Zwangsfinanzierung". Der öffentlich-rechtliche Rundfunk genießt Verfassungsrang. Seine Organisation und Finanzierung sind nach Recht und Gesetz geregelt. (...)