(...) Die neue Gesellschaft wird als GmbH errichtet und damit als juristische Person des privaten Rechts. Das heißt aber nicht, dass „privatrechtlich“ mit „Privatisierung“ gleichzusetzen wäre. Der Staat kann sich auf vielerlei Weise organisieren. (...)
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(...) Gesellschaft bauen und betreiben selbst) – was bei einer effizient arbeitenden neuen Gesellschaft seltener der Fall sein wird als in den jetzigen Strukturen (weswegen beispielsweise die österreichische Autobahngesellschaft ASFINAG kein einziges ÖPP-Projekt macht, obwohl sie könnte). Drittens und aus meiner Sicht am Wichtigsten: ÖPP bleibt auf Einzelprojekte beschränkt, und durch die von uns durchgesetzte Grundgesetz-Änderung ist es dauerhaft verboten, ein ÖPP-Projekte an das andere zu setzen, bis irgendwann wesentliche Teile des Autobahnnetzes oder des Bundesstraßennetzes in einem Bundesland als ÖPP betrieben werden. (...)

(...) Zu ihrer zweiten Frage: Ich habe GEGEN die Grundgesetzänderung, mit der die Autobahnen in eine privatrechtlich organisierte Infrastrukturgesellschaft überführt werden gestimmt. Die Bundesregierung lässt sich zahlreiche Hintertüren zur Privatisierung der Autobahnen offen. (...)


Sehr geehrter Herr Gurth,
bitte sehen Sie es mir nach, wenn ich Sie aufgrund der inhaltlichen Überschneidung Ihrer und der Anfrage von Frau Zachow Ortmann auf meine Antwort an Frau Zachow Ortmann verweise.

(...) Ich halte es für falsch, Bau und Betrieb der Bundesautobahnen in eine privatrechtliche Gesellschaft auszulagern. Daher werde ich in der Fraktion und im Bundestag gegen die Grundgesetzänderungen stimmen. (...)