
Die Anerkennung der Elternschaft von trans*- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Personen wird im Abstammungsrecht geregelt
Die Anerkennung der Elternschaft von trans*- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Personen wird im Abstammungsrecht geregelt
Diese Frist dient nicht der Überprüfung, sondern soll Raum für Überlegungen und Reflexion biete
Die Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden ist inzwischen kein Bestandteil des Gesetzes mehr.
Selbstverständlich werden wir den Aspekt der Datenübermittlung berücksichtigen.
Gestrichen wurde der im ursprünglichen Entwurf noch vorgesehene § 13 Absatz 5 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken. Diese wurden von diversen Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetz im Deutschen Bundestag geäußert und von uns sehr ernst genommen.
In erster Linie schafft das Selbstbestimmungsgesetz staatliche Diskriminierung ab und führt ein Verfahren ein, mit dem der Geschlechtseintrag und Vorname selbstbestimmt vor dem Standesamt geändert werden kann.