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Der Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz befindet sich im parlamentarischen Verfahren, aktuell verhandeln die Ampel-Fraktionen noch über Änderungen und Verbesserungen.
Die dreimonatige Frist ist keine unnötige Wartezeit, sondern angesichts der Tragweite einer Geschlechtsänderung eine zumutbare und begründete Frist.
Eckpunktepapier zur Reform des Abstammungsrechts
Die Anerkennung der Elternschaft von trans*- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Personen wird im Abstammungsrecht geregelt
Diese Frist dient nicht der Überprüfung, sondern soll Raum für Überlegungen und Reflexion biete
Die Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden ist inzwischen kein Bestandteil des Gesetzes mehr.