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Landesrechtlich konnten wir regeln, dass bei Neubauten oder im Fall von grundlegenden Dachsanierungen eine Photovoltaikpflicht gilt.

Für die Installation von Photovoltaikanlagen auf Bestandsgebäuden ist in aller Regel eine bauliche Veränderung erforderlich. Da es sich bei einem Hausdach um ein höchstrichterlich entschiedenes Gemeinschaftseigentum handelt, ist die Zustimmung einer Mehrheit der Eigentümergemeinschaft erforderlich.

Im neuen Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg vom 13. Dezember 2022 ist in § 23 festgelegt, dass eine Pflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung beim Neubau von Nichtwohngebäuden (ab 1. Januar 2022), beim Neubau von Wohngebäuden (ab 1. Mai 2022) sowie bei einer grundlegenden Dachsanierung eines Gebäudes (ab 1. Januar 2023) besteht

Betreiberinnen und Betreiber von PV-Bestandsanalgen dürfen nicht dafür bestraft werden, dass sie sich bereits seit langem für die Energiewende in Deutschland einsetzen.

Leider ist es mir nicht möglich, Ihren konkreten Einzelfall zu bewerten. Am besten informieren Sie sich durch eine*n fachkundige*n Energieberater*in, um Ihre Abschreibemöglichkeiten zu besprechen. H