Sehr geehrter Herr Kloss,
über die Hundesteuer entscheidet nicht der Deutsche Bundestag, sondern der Rat der Gemeinde, in der Sie leben. Wenden Sie sich bitte an die Kommunalpolitiker in Ihrem Ort.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Kloss,
über die Hundesteuer entscheidet nicht der Deutsche Bundestag, sondern der Rat der Gemeinde, in der Sie leben. Wenden Sie sich bitte an die Kommunalpolitiker in Ihrem Ort.
Mit freundlichen Grüßen
(...) ich glaube nicht, daß ich eine "große Ausnahme" bin. Ich werde der neuerlichen Anhebung der Abgeordnetenentschädigung nicht zustimmen. Ich kann das nicht. (...)
Sehr geehrte Frau Peischl,
(...) Die Spitzen der Koalition hatten im vergangenen Herbst, als die Bedenken des Bundesfinanzhofes erstmals sichtbar wurden, ihre Einschätzung bekräftigt, dass die geltenden Regeln der Entfernungspauschale mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Sie waren der Auffassung, dass der Gesetzgeber durchaus berechtigt war, im Interesse der damals dringend gebotenen Haushaltssanierung einschränkende Modifizierungen an der Pauschale vorzunehmen, die gleichzeitig darauf gerichtet sind, den sozialen Belangen insbesondere bei den Steuerpflichtigen, deren Arbeitsstätte in weiterer Entfernung von ihrem Wohnort liegt, angemessen Rechnung zu tragen. (...)
(...) Die Entscheidung über die Höhe der Entschädigung kann nicht auf eine unabhängige Expertenkommission übertragen oder durch eine automatische jährliche Anpassung in der Höhe der durchschnittlichen Steigerung der Löhne und Gehälter ersetzt werden. Der Bundesgesetzgeber hat daher den verfassungsrechtlichen Vorgaben und den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichtes bei der Verabschiedung des Abgeordnetengesetzes im Jahre 1977 Rechnung getragen, indem er als Orientierungsgröße für die Entschädigung der Abgeordneten die Bezüge solcher Amtsinhaber, die einer mit den Abgeordneten vergleichbaren Verantwortung und Belastung unterliegen, wählte. Als vergleichbar mit den Abgeordneten, die Wahlkreise mit 200.000 bis 300.000 Wahlberechtigten vertreten, wurden Bürgermeister kleinerer Städte und von Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern (in NRW: 40.000 – 60.000 Einwohnern) angesehen. (...)
(...) Trotzdem halte ich nichts von kurzfristigen Interventionen des Staates. Alle steuerlichen Erleichterungen (z.B.Absenken der Mehrwertsteuer und/oder Ökosteuer) müssten zu Einsparungen in anderen Bereichen führen, da dies solide gegenfinanziert werden müsste. (...)